pc-run DER-VOR-ORT-SERVICE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung Alle   Lieferungen   und   Dienstleistungen   erfolgen   ausschließlich   auf   der   Grundlage   dieser   in   der   Firma   aushängenden   Allgemeinen   Geschäftsbedingungen. Von    unseren    Verkaufsbedingungen    abweichende    Bedingungen    des    Kunden    haben    keine    Gültigkeit.    Die    Entgegennahme    von    Lieferungen    oder Teillieferungen   gilt   unter   den   Voraussetzungen   des   Satzes   1   als Anerkennung   unserer Allgemeinen   Bedingungen,   auch   wenn   die   Einkaufsbedingungen   des Käufers   dies   ausschließen.   Zwischen   uns   und   dem   Kunden   sind   weitere   Vereinbarungen   nicht   getroffen   worden   und   mündliche   Zusagen   wurden   nicht abgegeben. Vertragsschluss 1. Alle   abgedruckten   oder   gespeicherten   Preisangaben   in   unseren   Preislisten,   elektronischen   Medien   und   dergleichen   sind   freibleibend,   d.h.   es   handelt   sich nicht   um   Vertragsanträge,   sondern   lediglich   um   Aufforderungen   zur   Abgabe   von   Vertragsanträgen   seitens   des   Kunden.   Solange   wir   dem   Kunden   keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden nicht angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten. 2.   Geringfügige   Abweichungen   von   der   Beschreibung   des   Angebots   gelten   als   genehmigt   und   berühren   nicht   die   Erfüllung   des   Vertrags,   sofern   die Abweichung   für   den   Kunden   zumutbar   ist.   Dies   gilt   besonders   für   den   Fall   von   Änderungen   bzw.   Verbesserungen,   die   dem   technischen   Fortschritt   oder   der Aufwertung der Ware dienen. 3.      Bei      Software      werden      automatisch      die      Beschränkungen      der      Lizenzbedingungen,      sowie      die      einschränkenden      Nutzungs-      und Gewährleistungsbestimmungen   des   jeweiligen   Herstellers   mit   vereinbart,   wenn   der   Kunde   auf   diese   hingewiesen   worden   und   ihm   die   Möglichkeit   verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten. 4.   Wird   dem   Kunden   neben   dem   Kaufangebot   ein   Leasing-   oder   Finanzierungsangebot   unterbreitet,   so   geschieht   dies   grundsätzlich   unter   dem   Vorbehalt der   Übernahme   des   Leasingvertrags   bzw.   der   Finanzierung   durch   die   Leasinggesellschaft   bzw.   unsere   Hausbank.   Lehnt   diese   den Antrag   des   Kunden   ab, so   bleibt   es   uns   auch   ohne   Begründung   überlassen,   vom   Angebot   bzw.   Auftrag   zurückzutreten   oder   auf   die   Erfüllung   durch   den   Kunden   zu   bestehen. Wurde   bereits   Ware   vor Ablehnung   des Antrags   ausgeliefert,   so   willigt   der   Kunde   ein,   dass   wir   diese   Ware   unter   Betreten   des   Lagerortes   zur   Sicherung   an uns nehmen. 5.   Erwirbt   der   Kunde   Geräte,   bei   denen   aufgrund   fehlender   FTZ   (FZZ)   Zulassung   der Anschluss   an   das   Deutsche   Postnetz   unter   Strafandrohung   verboten ist,   so   werden   wir   den   Kunden   auf   diesen   Umstand   hinweisen.   Der   Kunde   stellt   uns   von   jeder   Haftung   aus   einem   dennoch   verboten   Betrieb   am   Postnetz frei. Preise und Zahlung 1.   Die   vereinbarten   Preise   verstehen   sich   ohne   Installation,   Schulung   oder   sonstigen   Nebenleistungen.   Ist   der   Kunde   Kaufmann,   so   ist   die   gesetzliche Mehrwertsteuer   nicht   in   unseren   Preisen   eingeschlossen,   sie   wird   in   gesetzlicher   Höhe   am   Tag   der   Rechnungsstellung   in   der   Rechnung   gesondert ausgewiesen.   Der   Versand   erfolgt   nach   unserer   freien   Wahl   in   handelsüblicher   Verpackung.   Gegebenfalls   erforderliche   Sonderverpackungen   (z.   B. seemäßige   Verpackung)   gehen   zu   Lasten   des   Käufers.   Wir   sind   berechtigt,   jedoch   nicht   verpflichtet,   die   Ware   auf   Rechnung   des   Käufers   zu   versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns. 2. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung. 3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet. 4.   Ist   der   Kunde   Kaufmann   und   gerät   mit   der   Zahlung   in   Verzug,   so   hat   er,   vorbehaltlich   der   Geltendmachung   weitergehender   Rechte,   Verzugszinsen   in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. 5.   Tritt   beim   Kunden   eine   Vermögens-Verschlechterung   ein,   die   Zweifel   an   seiner   Zahlungsfähigkeit   oder   Zahlungswilligkeit   begründen,   insbesondere   bei Wechsel-    und    Scheckprotesten,    Zahlungsverzug.    Zahlungs-Rückständen    aus    anderen    Lieferungen    oder    schleppender    Zahlungsweise,    so    sind    wir vorbehaltlich   der   uns   sonst   zustehenden   Rechte   berechtigt,   Vorauskasse   oder   Sicherheit   zu   verlangen   und   unsere   Leistungen   bis   zur   Vorauszahlung   oder Sicherheitsleistung   zurückzubehalten   und   bei   mangelnder   Vorauszahlung   oder   Sicherheitsleistung   vom   Vertrag   ganz   oder   teilweise   zurückzutreten.   In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. 6.   Ein   Zurückbehaltungsrecht   steht   dem   Kunden   nur   zu,   soweit   es   auf   demselben   Vertragsverhältnis   beruht.   Der   Kunde   kann   nur   mit   Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.   Für   den   Fall,   das   Leasing,   Miete   oder Teilzahlung   vereinbart   wurde,   wird   automatisch   der   gesamte   Kaufpreis   zur   Zahlung   fällig,   wenn   der   Kunde   mit   einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung. Lieferung 1.   Bei   einer   von   uns   nicht   zu   vertretenden   Nichtbelieferung   durch   einen   Vorlieferanten   sind   wir   berechtig,   vom   Vertrag   zurückzutreten.   Ist   der   Kunde Kaufmann,   so   ist   die   Lieferfrist   eingehalten,   wenn   bis   zu   ihrem   Ablauf   der   Liefergegenstand   das   Lager   verlassen   hat   oder   die   Versandbereitschaft   dem Kunden mitgeteilt ist. 2.   Im   Falle   höherer   Gewalt   und   sonstiger   unvorhersehbarer,   außergewöhnlicher   und   unverschuldeter   Umstände,   z.   B.   Betriebsstörungen   durch   Feuer, Wasser    und    ähnliche    Umstände;    Ausfall    von    Produktions-Anlangen    und    Maschinen,;    Streik    und    Aussperrung;    Mangel    an    Material,    Energie, Transportmöglichkeiten;   behördlichen   Eingriffen   (auch   wenn   sie   bei   unseren   Lieferanten   eintreten)   verlängert   sich,   wenn   wir   an   der   rechtzeitigen   Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. 3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. 4.   In   anderen   Fällen   ist   der   Kunde   berechtigt,   uns   schriftlich   eine   angemessene   Nachfrist   mit Ablehnungsandrohung   zu   setzen.   Nach   fruchtlosem Ablauf   der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. 5.   Wenn   dem   Kunden   dadurch,   dass   verbindlich   vereinbarte   Lieferfristen   schuldhaft   von   uns   nicht   eingehalten   wurden   oder   wir   in   Verzug   geraten   sind,   ein Schaden   erwächst,   so   ist   er   unter   Ausschluss   aller   weiteren   Ansprüche   berechtigt,   eine   Entschädigung   in   Höhe   von   0,5%   für   jede   Woche   der   Verspätung, insgesamt   jedoch   höchstens   bis   zu   5%   des   Rechnungswertes   der   vom   Verzug   betroffenen   Lieferungen   und   Leistungen   zu   verlangen.   Die   vorstehende Haftungsbegrenzung   gilt   nicht,   wenn   unser   Verzug   auf   Vorsatz   oder   grober   Fahrlässigkeit   beruht,   wenn   ein   kaufmännisches   Fixgeschäft   vereinbart   wurde oder   wenn   die   Besteller   wegen   des   von   uns   zu   vertretenden   Verzuges   geltend   machen   kann,   dass   sein   Interesse   an   der   Vertragserfüllung   in   Fortfall   geraten ist. 6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. Rückgabebelehrung 1. Rückgabebelehrung Rückgaberecht Sie   können   die   erhaltene   Ware   ohne   Angabe   von   Gründen   innerhalb   von   zwei   Wochen   durch   Rücksendung   der   Ware   zurückgeben.   Die   Frist   beginnt   am Tag   nachdem   Sie   die   Ware   und   diese   Belehrung   erhalten   haben.   Nur   bei   nicht   paketversandfähiger   Ware   (z.B.   bei   sperrigen   Gütern)   können   Sie   die Rückgabe   auch   durch   Rücknahme   verlangen   in   Textform,   also   z.   B.   per   Brief,   Fax   oder   E-Mail   erklären.   Zur   Wahrung   der   Frist   genügt   die   rechtzeitige Absendung   der   Ware   oder   des   Rücknahmeverlangens.   In   jedem   Falle   erfolgt   die   Rücksendung   auf   unsere   Kosten   und   Gefahr.   Die   Rücksendung   oder   das Rücknahme verlangen hat zu erfolgen an: pc-run Der-Vor-Ort-Service Mareike Naundorf In der Töde 2 33604 Bielefeld Rückgabefolgen: Sollte der Kunde vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden 40% des Gesamtbetrages als Gebühr für die Rücksendung als B-Ware fällig.  Im    Falle    einer    wirksamen    Rückgabe    sind    die    beiderseits    empfangenen    Leistungen    zurückzugewähren    und    ggf.    gezogene    Nutzungen    (z.    B. Gebrauchsvorteile)   herauszugeben.   Bei   einer   Verschlechterung   der   Ware   kann   Wertersatz   verlangt   werden.   Dies   gilt   nicht,   wenn   die   Verschlechterung   der Ware   ausschließlich   auf   deren   Prüfung   -   wie   sie   Ihnen   etwa   im   Ladengeschäft   möglich   gewesen   wäre   -   zurückzuführen   ist.   Im   Übrigen   können   Sie   die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Das   Rückgaberecht   besteht   nicht   bei   Fernabsatzverträgen   zur   Lieferung   von   Audio-   oder   Videoaufzeichnungen   oder   von   Software,   sofern   die   gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Sollte der Kunde vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden 40% des Gesamtbetrages als Gebühr für die Rücksendung als B-Ware fällig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Keine Haftung für gelöschte Daten, sowie Einstellung am System oder am Gerät, Versendete Ware wird kontrolliert. Bei AMD – (CPU’s) Montagehinweise lt. AMD (CPU’s) beachten, Garantieverlust bei mechanischer Beschädigung, thermostatischer + elektrostatischer Überlastung. Ende der Rückgabebelehrung. Wenn   Sie   Unternehmer   im   Sinne   des   §   14   Bürgerlichen   Gesetzbuches   (BGB)   sind   und   bei   Abschluss   des   Vertrags   in   Ausübung   Ihrer   gewerblichen   oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Rückgaberecht nicht. Verlängerter Eigentumsvorbehalt 1.   Alle   unsere   Lieferungen   erfolgen   unter   verlängertem   Eigentumsvorbehalt.   Das   Eigentum   geht   erst   dann   auf   den   Kunden   über,   wenn   wir   wegen   aller unserer   Forderungen   aus   dem   Liefervertrag,   sowie   solcher,   die   im   Zusammenhang   mit   dem   Kaufobjekt   stehen,   befriedigt   worden   sind.   Ist   der   Käufer Kaufmann,   so   geht   das   Eigentum   auf   ihn   über,   wenn   er   seine   gesamten   Verbindlichkeiten   aus   der   Geschäftsbeziehung   mit   uns   getilgt   hat.   Bei   Zahlung   mit Scheck    geht    das    Eigentum    erst    mit    der    Einlösung    des    Schecks    über.    Zahlungen    werden    grundsätzlich    auf    die    älteste    Schuld    getilgt,    auch    bei anderslautender   Buchungsanzeige   des   Kunden.   Eine   etwaige   Be-   oder   Verarbeitung   erfolgt   stets   für   den   Verwender   als   Hersteller   im   Sinne   des   §   950   BGB, ohne   den   Verwender   zu   verpflichten.   Bei   Verarbeitung   oder   Verbindung   mit   anderen   Waren   entsteht   für   den   Verwender   grundsätzlich   ein   Verhältnis   des Wertes   der   Vorbehaltsware   zum   Wert   der   neuen   Sache,   bei   Verbindung   im   Verhältnis   der   Vorbehaltsware   zum   Wert   der   anderen   Waren.   Sollte   der   Kunde Alleineigentümer    werden,    räumt    er    dem    Verwender    bereits    jetzt    das    Miteigentum    im    Verhältnis    der    genannten    Werte    ein    und    verwahrt    die    Sache unentgeltlich    für    uns.    Werden    die    durch    Verarbeitung    oder    Verbindung    entstandenen    Waren    weiterveräußert,    so    gilt    die    nachfolgend    vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 2.    Vor    der    endgültigen    Bezahlung    ist    die    Verpfändung    oder    Sicherungsübereignung    untersagt.    Ein    Weiterverkauf    ist    nur    im    Rahmen    eines ordnungsgemäßen   Geschäftsganges   gestattet.   Für   den   Fall   des   Weiterverkaufs   von   Vorbehaltsware   tritt   der   Kunde   bereits   jetzt   seine   Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. 3.   Ist   der   Kunde   mit   einer   Zahlung   ganz   oder   teilweise   im   Verzug,   stellt   er   seiner   Zahlungsfähigkeit   oder   Zahlungswilligkeit,   so   ist   er   nicht   mehr   berechtigt, über   die   Ware   zu   verfügen.   Wir   können   in   einem   solchen   Fall   die   Rechte   aus   §   455   BGB   geltend   machen   und   /oder   die   Einziehungsbefugnis   des   Kunden gegenüber   dem   Warenempfänger   widerrufen.   Wir   sind   dann   berechtigt,   Auskunft   über   die   Warenempfänger   zu   verlangen,   diese   vom   Übergang   der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. 4.   Soweit   der   Wert   aller   Sicherungsrechte,   die   uns   nach   diesem   Bestimmungen   zustehen,   die   Höhe   aller   gesicherten   Ansprüche   um   mehr   als   20   % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. 5.    Während    der    Dauer    der    Eigentumsvorbehalts    ist    die    in    unserem    Eigentum    stehende    Ware    vom    Kunden    gegen    Feuer,    Wasser,    Diebstahl    und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Gefahrenübergang Die   Gefahr   geht   auf   den   Kunden   über,   sobald   die   Sendung   an   die   dem   Transport   ausführende   Person   übergeben   worden   ist   oder   zur   Versendung   unsere Betriebsräume   verlassen   hat,   und   zwar   unabhängig   davon,   ob   die   Versendung   vom   Erfüllungsort   aus   erfolgt   und   wer   die   Frachtkosten   trägt.   Ist   die   Ware   am Lager   und   verzögert   sich   die   Versendung   oder Abnahme   aus   Gründen,   die   wir   nicht   zu   vertreten   haben,   so   geht   die   Gefahr   mit   dem   Zugang   der Anzeige   der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel. Verlängerter Eigentumsvorbehalt 1.   Alle   unsere   Lieferungen   erfolgen   unter   verlängertem   Eigentumsvorbehalt.   Das   Eigentum   geht   erst   dann   auf   den   Kunden   über,   wenn   wir   wegen   aller unserer   Forderungen   aus   dem   Liefervertrag,   sowie   solcher,   die   im   Zusammenhang   mit   dem   Kaufobjekt   stehen,   befriedigt   worden   sind.   Ist   der   Käufer Kaufmann,   so   geht   das   Eigentum   auf   ihn   über,   wenn   er   seine   gesamten   Verbindlichkeiten   aus   der   Geschäftsbeziehung   mit   uns   getilgt   hat.   Bei   Zahlung   mit Scheck    geht    das    Eigentum    erst    mit    der    Einlösung    des    Schecks    über.    Zahlungen    werden    grundsätzlich    auf    die    älteste    Schuld    getilgt,    auch    bei anderslautender   Buchungsanzeige   des   Kunden.   Eine   etwaige   Be-   oder   Verarbeitung   erfolgt   stets   für   den   Verwender   als   Hersteller   im   Sinne   des   §   950   BGB, ohne   den   Verwender   zu   verpflichten.   Bei   Verarbeitung   oder   Verbindung   mit   anderen   Waren   entsteht   für   den   Verwender   grundsätzlich   ein   Verhältnis   des Wertes   der   Vorbehaltsware   zum   Wert   der   neuen   Sache,   bei   Verbindung   im   Verhältnis   der   Vorbehaltsware   zum   Wert   der   anderen   Waren.   Sollte   der   Kunde Alleineigentümer    werden,    räumt    er    dem    Verwender    bereits    jetzt    das    Miteigentum    im    Verhältnis    der    genannten    Werte    ein    und    verwahrt    die    Sache unentgeltlich    für    uns.    Werden    die    durch    Verarbeitung    oder    Verbindung    entstandenen    Waren    weiterveräußert,    so    gilt    die    nachfolgend    vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 2.    Vor    der    endgültigen    Bezahlung    ist    die    Verpfändung    oder    Sicherungsübereignung    untersagt.    Ein    Weiterverkauf    ist    nur    im    Rahmen    eines ordnungsgemäßen   Geschäftsganges   gestattet.   Für   den   Fall   des   Weiterverkaufs   von   Vorbehaltsware   tritt   der   Kunde   bereits   jetzt   seine   Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. 3.   Ist   der   Kunde   mit   einer   Zahlung   ganz   oder   teilweise   im   Verzug,   stellt   er   seiner   Zahlungsfähigkeit   oder   Zahlungswilligkeit,   so   ist   er   nicht   mehr   berechtigt, über   die   Ware   zu   verfügen.   Wir   können   in   einem   solchen   Fall   die   Rechte   aus   §   455   BGB   geltend   machen   und   /oder   die   Einziehungsbefugnis   des   Kunden gegenüber   dem   Warenempfänger   widerrufen.   Wir   sind   dann   berechtigt,   Auskunft   über   die   Warenempfänger   zu   verlangen,   diese   vom   Übergang   der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. 4.   Soweit   der   Wert   aller   Sicherungsrechte,   die   uns   nach   diesem   Bestimmungen   zustehen,   die   Höhe   aller   gesicherten   Ansprüche   um   mehr   als   20   % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. 5.    Während    der    Dauer    der    Eigentumsvorbehalts    ist    die    in    unserem    Eigentum    stehende    Ware    vom    Kunden    gegen    Feuer,    Wasser,    Diebstahl    und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Gewährleistung 1.   Im   Falle   von   Mängeln   des   Liefergegenstandes,   zu   denen   auch   das   Fehlen   zugesicherter   Eigenschaften   gehört,   sind   wir   nach   unserer   Wahl   berechtigt, den   fehlerhaften   Liefergegenstand   nachzubessern   oder   Ersatz   durch Austausch   zu   leisten.   Sind   wir   zu   Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung   nicht   bereit   oder nicht   in   der   Lage,   insbesondere   verzögert   sich   diese   über   angemessene   Frist   hinaus,   oder   schlägt   in   sonstiger   Weise   die   Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl,    so    ist    der    Kunde    nach    seiner    Wahl    berechtigt,    Wandlung    (Rückgängigmachung    des    Vertrages)    oder    eine    entsprechende    Herabsetzung    des Kaufpreises    (Minderung)    zu    verlangen.    Eine    Nachbesserung    ist    fehlgeschlagen,    wenn    sie    zweimal    erfolglos    versucht    wurde    oder    eine    weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist. 2.   Ansprüche   des   Kunden   auf   Gewährleistung   sind   ausgeschlossen,   wenn   der   Kunde   offensichtliche   Mängel   nicht   innerhalb   von   zwei   Wochen   nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. 3.   Voraussetzung   für   die   Gewährleistung   ist,   dass   der   fehlerhafte   Liefergegenstand   nach   unserer   Wahl   entweder   durch   uns   beim   Kunden   besichtigt   und überprüft werden kann. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 4.   Die   vorstehenden   Bestimmungen   gelten   auch   für   solche   Ansprüche   des   Kunden   auf   Nachbesserung   und   Ersatzlieferung,   die   durch   im   Rahmen   des Vertrages   erfolgte   Vorschläge   oder   Beratungen   entstanden   sind,.   Der   Ersatzanspruch   für   einen   Schaden,   der   auf   einer   grob   fahrlässigen   Vertragsverletzung durch   uns   oder   auf   einer   vorsätzlichen   oder   grob   fahrlässigen   Vertragsverletzung   durch   einen   unserer   gesetzlichen   Vertreter   oder   Erfüllungsgehilfen   beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen. 5. Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen. 6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. 7.     Verkauft     der     Kunde     die     von     uns     gelieferten     Artikel     an     Dritte,     ist     ihm     untersagt,     wegen     der     damit     verbundenen     bzw.     vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. 8.   Ist   der   Kunde   Kaufmann,   berühren   Mängelrügen   die   Fälligkeit   des   Kaufpreisanspruches   nicht,   es   sei   denn,   ihre   Berechtigung   ist   durch   uns   schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. 9.   Bei   Software   gelten   die   einschränkenden   Lizenz-   und   Gewährleistungsbestimmungen   des   jeweiligen   Herstellers   nach   Maßgabe   der   Nr.   3   des Abschnitts „Vertragsschluss“ dieser AGB als ergänzend vereinbart. 10.   Erwirbt   der   Kunde   in   einem   Vertrag   mehrere   Geräte   oder   erwirbt   er   ein   System   aus   mehreren   Geräten,   so   wird   mit   Erteilung   des   Auftrags   vereinbart, dass   ein   Anspruch   auf   Minderung   oder   Wandlung   immer   grundsätzlich   nur   für   das   einzelne,   von   Mängeln   betroffene   Gerät,   nicht   aber   für   alle   Geräte   oder das   gesamte   System,   besteht,   es   sei   denn,   die   Geräte   sind   als   zusammengehörend   verkauft   worden   und   das   mangelhafte   Gerät   kann   nicht   ohne   Nachteil für den Kunden von übrigen getrennt werden. 11.   Garantie:   Wird   den   Kunden   eine   über   die   gesetzliche   Gewährleistungsfrist   hinausgehende   Garantie   gewährt,   so   kann   er   aus   dieser   keine Ansprüche   auf Wandlung,    Minderung    oder    Schadensersatz    herleiten,    sondern    nur   Ansprüche    auf    Nachbesserung.    Ebenfalls    kann    er    hieraus    keinen   Anspruch    auf kostenlosen   Austausch   gegen   Neuware   oder   Ersatzgeräte   für   die   Zeit   der   Reparaturdauer   herleiten.   Die   Garantiefrist   beginnt   mit   Übergabe   der   Ware   und wird    durch    Nachbesserung    nicht    unterbrochen    oder    gehemmt.    Ohnehin    bestehende    gesetzliche    Ansprüche    werden    durch    diese    Regelung    nicht eingeschränkt. 12.   Für   den   Fall,   dass   der   Kunde   ein   System   untereinander   vernetzter   Geräte   (Netzwerk)   erwirbt,   sichert   er   zu,   nur   geeignete   (netzwerkfähige)   Software entsprechend   den   Lizenzbedingungen   der   Hersteller   einzusetzen.   Andernfalls   stellt   er   uns   von   der   Gewährleistung   frei.   Der   Kunde   willigt   ein,   dass   wir   die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern. 13.   Der   Kunde   wird   darauf   hingewiesen,   dass   EDV-Drucker   bestimmter   Fabrikate   oder   auch   manche   Software-Pakete   nicht   alle   im   deutschsprachigen Raum   gebräuchlichen   Sonderzeichen   darstellen   können.   Der   Kunde   hat   dies   sorgfältig   selbständig   vor   dem   Kauf   zu   prüfen.   Er   kann   später   aus   dem   Fehlen dieser   Zeichen   keine Ansprüche   wegen   falscher   Beratung   oder   fehlender   Eigenschaften   der   Geräte   bzw.   Software   ableiten,   es   sei   denn,   das   Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages. Schadenersatz 1.   Soweit   sich   nachstehend   nichts   anderes   ergibt,   sind   über   die   Gewährleistungsrechte   hinausgehende   Ansprüche   des   Kunden   -   gleich   aus   welchen Rechtgründen   –   ausgeschlossen.   Wir   haften   deshalb   nicht   für   Schäden,   die   nicht   am   Liefergegenstand   selbst   entstanden   sind;   insbesondere   haften   wir nicht   für   entgangenen   Gewinn   oder   sonstige   Vermögensschäden   des   Bestellers.   Vorstehende   Haftungsfreizeichnung   gilt   nicht,   soweit   die   Schadensursache auf   Vorsatz   oder   grober   Fahrlässigkeit   beruht   oder   sich   unsere   Ersatzpflicht   aus   dem   Produkthaftungsgesetz   ergibt.   Sie   gilt   ferner   dann   nicht,   wenn   der Besteller   wegen   des   Fehlens   einer   zugesicherten   Eigenschaft   Schadenersatzansprüche   wegen   Nichterfüllung   gemäß   §§   463,   480   Absatz   2   BGB   geltend macht.    Sofern    wir    fahrlässig    eine    Kardinalpflicht    oder    eine    vertragwesentliche    Pflicht    verletzen,    ist    unsere    Ersatzpflicht    auf    den    vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2.   Der   Kunde   wird   auf   die   Möglichkeit   von   Datenverlust   durch   technisches   versagen   und   die   daraus   entstehende   Erfordernis   einer   täglichen   Datensicherung ausdrücklich   hingewiesen.   Hierzu   stehen   heute   geeignete   technische   Hilfsmittel   zur   Verfügung.   Bei   der   Verarbeitung   wichtiger   Daten   handelt   ein   Kunde grob   fahrlässig,   wenn   er   diese   tägliche   Sicherung   unterlässt.   Die   Haftung   für   Datenverlust   wird   begrenzt   auf   Vorsatz   und   grobe   Fahrlässigkeit.   Unsere Haftung   ist   auf   den   Wiederherstellungsaufwand   bei   Vorliegen   von   Sicherungskopien   beschränkt.   Kann   der   Kunde   keine   zur   Wiederherstellung   der   Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt. 3.   Nach   dem   heutigen   Stand   der   Technik   ist   es   möglich,   dass   auch   Originaldisketten   der   Softwarehersteller   von   sog.   Computerviren   befallen   sind.   Wir sichern   zu,   alle   nötige   Sorgfalt   darauf   zu   verwenden,   dass   Kundengeräte   nicht   durch   uns   mit   derartigen   Computerviren   infiziert   werden.   Es   ist   jedoch   nach dem   heutigen   Wissenstand   nicht   möglich,   alle   Mutationen   dieser   Viren   zu   erkennen   und   zu   bekämpfen.   Sollte   dennoch   ein   Computervirus   nachweislich durch   uns   auf   ein   Kundengerät   übertragen   worden   sein,   so   haften   wir   nur   insoweit   wir   diesen   vorsätzlich   oder   grob   fahrlässig   verbreitet   haben.   Der   Kunde stellt   uns   davon   frei,   original   verpackte   Software   auf   Virenbefall   zu   untersuchen   und   befreit   uns   von   jeglicher   Haftung   aus   Schäden,   die   durch   Virenbefall dieser   Software   verursacht   wurden.   Vorstehende   Haftungsfreizeichnung   gilt   nicht,   soweit   die   Schadensverursachung   auf   Vorsatz   oder   grober   Fahrlässigkeit beruht. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1.   Für   Verträge   mit   Vollkaufleuten   wird   als   Erfüllungsort   für   Zahlung   und   Lieferung,   sowie   als   Gerichtsstand   unser   Firmensitz   vereinbart,   mit   der   Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen. 2.   Es   gilt   das   Recht   der   Bundesrepublik   Deutschland.   Die   Bestimmungen   des   einheitlichen   Kaufgesetzes   und   des   Uncitrat-Kaufrechts   gelten   zwischen   uns und dem Kunden nicht. Sonstige Vereinbarungen Sollten   einzelne   Bestimmungen   dieser   Bedingung   ganz   oder   teilweise   unwirksam   sein   oder   werden,   so   wird   die   Gültigkeit   er   übrigen   Bedingungen   dadurch nicht berührt. Wir verweisen auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung Disclaimer Haftungsausschluss Bei   direkten   oder   indirekten   Verweisen   auf   fremde   Internetseiten   ("Links"),   die   außerhalb   des   Verantwortungsbereiches   von   uns   liegen,   würde   eine Haftungsverpflichtung   ausschließlich   in   dem   Fall   in   Kraft   treten,   in   dem   wir   von   den   Inhalten   Kenntnis   hat   und   es   uns   technisch   möglich   und   zumutbar   wäre, die   Nutzung   im   Falle   rechtswidriger   Inhalte   zu   verhindern.   Wir   erklären   hiermit   ausdrücklich,   dass   zum   Zeitpunkt   der   Linksetzung   keine   illegalen   Inhalte   auf den   zu   verlinkenden   Seiten   erkennbar   waren.   Auf   die   aktuelle   und   zukünftige   Gestaltung,   die   Inhalte   oder   die   Urheberschaft   der   gelinkten/verknüpften Seiten   haben   wir   keinerlei   Einfluss.   Deshalb   distanzieren   wir   uns   hiermit   ausdrücklich   von   allen   Inhalten   aller   gelinkten   /verknüpften   Seiten,   die   nach   der Linksetzung   verändert   wurden.   Diese   Feststellung   gilt   für   alle   innerhalb   des   eigenen   Internetangebotes   gesetzten   Links   und   Verweise.   Für   illegale, fehlerhafte   oder   unvollständige   Inhalte   und   insbesondere   für   Schäden,   die   aus   der   Nutzung   oder   Nichtnutzung   solcherart   dargebotener   Informationen entstehen,   haftet   allein   der   Anbieter   der   Seite,   auf   welche   verwiesen   wurde,   nicht   derjenige,   der   über   Links   auf   die   jeweilige   Veröffentlichung   lediglich verweist.