Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Alle
Lieferungen
und
Dienstleistungen
erfolgen
ausschließlich
auf
der
Grundlage
dieser
in
der
Firma
aushängenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Von
unseren
Verkaufsbedingungen
abweichende
Bedingungen
des
Kunden
haben
keine
Gültigkeit.
Die
Entgegennahme
von
Lieferungen
oder
Teillieferungen
gilt
unter
den
Voraussetzungen
des
Satzes
1
als
Anerkennung
unserer
Allgemeinen
Bedingungen,
auch
wenn
die
Einkaufsbedingungen
des
Käufers
dies
ausschließen.
Zwischen
uns
und
dem
Kunden
sind
weitere
Vereinbarungen
nicht
getroffen
worden
und
mündliche
Zusagen
wurden
nicht
abgegeben.
Vertragsschluss
1.
Alle
abgedruckten
oder
gespeicherten
Preisangaben
in
unseren
Preislisten,
elektronischen
Medien
und
dergleichen
sind
freibleibend,
d.h.
es
handelt
sich
nicht
um
Vertragsanträge,
sondern
lediglich
um
Aufforderungen
zur
Abgabe
von
Vertragsanträgen
seitens
des
Kunden.
Solange
wir
dem
Kunden
keinen
Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden nicht angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
2.
Geringfügige
Abweichungen
von
der
Beschreibung
des
Angebots
gelten
als
genehmigt
und
berühren
nicht
die
Erfüllung
des
Vertrags,
sofern
die
Abweichung
für
den
Kunden
zumutbar
ist.
Dies
gilt
besonders
für
den
Fall
von
Änderungen
bzw.
Verbesserungen,
die
dem
technischen
Fortschritt
oder
der
Aufwertung der Ware dienen.
3.
Bei
Software
werden
automatisch
die
Beschränkungen
der
Lizenzbedingungen,
sowie
die
einschränkenden
Nutzungs-
und
Gewährleistungsbestimmungen
des
jeweiligen
Herstellers
mit
vereinbart,
wenn
der
Kunde
auf
diese
hingewiesen
worden
und
ihm
die
Möglichkeit
verschafft
worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
4.
Wird
dem
Kunden
neben
dem
Kaufangebot
ein
Leasing-
oder
Finanzierungsangebot
unterbreitet,
so
geschieht
dies
grundsätzlich
unter
dem
Vorbehalt
der
Übernahme
des
Leasingvertrags
bzw.
der
Finanzierung
durch
die
Leasinggesellschaft
bzw.
unsere
Hausbank.
Lehnt
diese
den
Antrag
des
Kunden
ab,
so
bleibt
es
uns
auch
ohne
Begründung
überlassen,
vom
Angebot
bzw.
Auftrag
zurückzutreten
oder
auf
die
Erfüllung
durch
den
Kunden
zu
bestehen.
Wurde
bereits
Ware
vor
Ablehnung
des
Antrags
ausgeliefert,
so
willigt
der
Kunde
ein,
dass
wir
diese
Ware
unter
Betreten
des
Lagerortes
zur
Sicherung
an
uns nehmen.
5.
Erwirbt
der
Kunde
Geräte,
bei
denen
aufgrund
fehlender
FTZ
(FZZ)
Zulassung
der
Anschluss
an
das
Deutsche
Postnetz
unter
Strafandrohung
verboten
ist,
so
werden
wir
den
Kunden
auf
diesen
Umstand
hinweisen.
Der
Kunde
stellt
uns
von
jeder
Haftung
aus
einem
dennoch
verboten
Betrieb
am
Postnetz
frei.
Preise und Zahlung
1.
Die
vereinbarten
Preise
verstehen
sich
ohne
Installation,
Schulung
oder
sonstigen
Nebenleistungen.
Ist
der
Kunde
Kaufmann,
so
ist
die
gesetzliche
Mehrwertsteuer
nicht
in
unseren
Preisen
eingeschlossen,
sie
wird
in
gesetzlicher
Höhe
am
Tag
der
Rechnungsstellung
in
der
Rechnung
gesondert
ausgewiesen.
Der
Versand
erfolgt
nach
unserer
freien
Wahl
in
handelsüblicher
Verpackung.
Gegebenfalls
erforderliche
Sonderverpackungen
(z.
B.
seemäßige
Verpackung)
gehen
zu
Lasten
des
Käufers.
Wir
sind
berechtigt,
jedoch
nicht
verpflichtet,
die
Ware
auf
Rechnung
des
Käufers
zu
versichern.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
2. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4.
Ist
der
Kunde
Kaufmann
und
gerät
mit
der
Zahlung
in
Verzug,
so
hat
er,
vorbehaltlich
der
Geltendmachung
weitergehender
Rechte,
Verzugszinsen
in
Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
5.
Tritt
beim
Kunden
eine
Vermögens-Verschlechterung
ein,
die
Zweifel
an
seiner
Zahlungsfähigkeit
oder
Zahlungswilligkeit
begründen,
insbesondere
bei
Wechsel-
und
Scheckprotesten,
Zahlungsverzug.
Zahlungs-Rückständen
aus
anderen
Lieferungen
oder
schleppender
Zahlungsweise,
so
sind
wir
vorbehaltlich
der
uns
sonst
zustehenden
Rechte
berechtigt,
Vorauskasse
oder
Sicherheit
zu
verlangen
und
unsere
Leistungen
bis
zur
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
zurückzubehalten
und
bei
mangelnder
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
vom
Vertrag
ganz
oder
teilweise
zurückzutreten.
In
jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
6.
Ein
Zurückbehaltungsrecht
steht
dem
Kunden
nur
zu,
soweit
es
auf
demselben
Vertragsverhältnis
beruht.
Der
Kunde
kann
nur
mit
Gegenforderungen
aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.
Für
den
Fall,
das
Leasing,
Miete
oder
Teilzahlung
vereinbart
wurde,
wird
automatisch
der
gesamte
Kaufpreis
zur
Zahlung
fällig,
wenn
der
Kunde
mit
einer
Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
Lieferung
1.
Bei
einer
von
uns
nicht
zu
vertretenden
Nichtbelieferung
durch
einen
Vorlieferanten
sind
wir
berechtig,
vom
Vertrag
zurückzutreten.
Ist
der
Kunde
Kaufmann,
so
ist
die
Lieferfrist
eingehalten,
wenn
bis
zu
ihrem
Ablauf
der
Liefergegenstand
das
Lager
verlassen
hat
oder
die
Versandbereitschaft
dem
Kunden mitgeteilt ist.
2.
Im
Falle
höherer
Gewalt
und
sonstiger
unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher
und
unverschuldeter
Umstände,
z.
B.
Betriebsstörungen
durch
Feuer,
Wasser
und
ähnliche
Umstände;
Ausfall
von
Produktions-Anlangen
und
Maschinen,;
Streik
und
Aussperrung;
Mangel
an
Material,
Energie,
Transportmöglichkeiten;
behördlichen
Eingriffen
(auch
wenn
sie
bei
unseren
Lieferanten
eintreten)
verlängert
sich,
wenn
wir
an
der
rechtzeitigen
Erfüllung
unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
4.
In
anderen
Fällen
ist
der
Kunde
berechtigt,
uns
schriftlich
eine
angemessene
Nachfrist
mit
Ablehnungsandrohung
zu
setzen.
Nach
fruchtlosem
Ablauf
der
Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
5.
Wenn
dem
Kunden
dadurch,
dass
verbindlich
vereinbarte
Lieferfristen
schuldhaft
von
uns
nicht
eingehalten
wurden
oder
wir
in
Verzug
geraten
sind,
ein
Schaden
erwächst,
so
ist
er
unter
Ausschluss
aller
weiteren
Ansprüche
berechtigt,
eine
Entschädigung
in
Höhe
von
0,5%
für
jede
Woche
der
Verspätung,
insgesamt
jedoch
höchstens
bis
zu
5%
des
Rechnungswertes
der
vom
Verzug
betroffenen
Lieferungen
und
Leistungen
zu
verlangen.
Die
vorstehende
Haftungsbegrenzung
gilt
nicht,
wenn
unser
Verzug
auf
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit
beruht,
wenn
ein
kaufmännisches
Fixgeschäft
vereinbart
wurde
oder
wenn
die
Besteller
wegen
des
von
uns
zu
vertretenden
Verzuges
geltend
machen
kann,
dass
sein
Interesse
an
der
Vertragserfüllung
in
Fortfall
geraten
ist.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
Rückgabebelehrung
1. Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie
können
die
erhaltene
Ware
ohne
Angabe
von
Gründen
innerhalb
von
zwei
Wochen
durch
Rücksendung
der
Ware
zurückgeben.
Die
Frist
beginnt
am
Tag
nachdem
Sie
die
Ware
und
diese
Belehrung
erhalten
haben.
Nur
bei
nicht
paketversandfähiger
Ware
(z.B.
bei
sperrigen
Gütern)
können
Sie
die
Rückgabe
auch
durch
Rücknahme
verlangen
in
Textform,
also
z.
B.
per
Brief,
Fax
oder
E-Mail
erklären.
Zur
Wahrung
der
Frist
genügt
die
rechtzeitige
Absendung
der
Ware
oder
des
Rücknahmeverlangens.
In
jedem
Falle
erfolgt
die
Rücksendung
auf
unsere
Kosten
und
Gefahr.
Die
Rücksendung
oder
das
Rücknahme verlangen hat zu erfolgen an:
pc-run
Der-Vor-Ort-Service
Mareike Naundorf
In der Töde 2
33604 Bielefeld
Rückgabefolgen:
Sollte der Kunde vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden 40% des Gesamtbetrages als Gebühr für die Rücksendung als B-Ware fällig.
Im
Falle
einer
wirksamen
Rückgabe
sind
die
beiderseits
empfangenen
Leistungen
zurückzugewähren
und
ggf.
gezogene
Nutzungen
(z.
B.
Gebrauchsvorteile)
herauszugeben.
Bei
einer
Verschlechterung
der
Ware
kann
Wertersatz
verlangt
werden.
Dies
gilt
nicht,
wenn
die
Verschlechterung
der
Ware
ausschließlich
auf
deren
Prüfung
-
wie
sie
Ihnen
etwa
im
Ladengeschäft
möglich
gewesen
wäre
-
zurückzuführen
ist.
Im
Übrigen
können
Sie
die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Das
Rückgaberecht
besteht
nicht
bei
Fernabsatzverträgen
zur
Lieferung
von
Audio-
oder
Videoaufzeichnungen
oder
von
Software,
sofern
die
gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Versendete Ware wird kontrolliert. Bei AMD – (CPU’s) Montagehinweise lt. AMD (CPU’s) beachten, Garantieverlust bei mechanischer Beschädigung, thermostatischer +
elektrostatischer Überlastung.
Ende der Rückgabebelehrung.
Wenn
Sie
Unternehmer
im
Sinne
des
§
14
Bürgerlichen
Gesetzbuches
(BGB)
sind
und
bei
Abschluss
des
Vertrags
in
Ausübung
Ihrer
gewerblichen
oder
selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Rückgaberecht nicht.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1.
Alle
unsere
Lieferungen
erfolgen
unter
verlängertem
Eigentumsvorbehalt.
Das
Eigentum
geht
erst
dann
auf
den
Kunden
über,
wenn
wir
wegen
aller
unserer
Forderungen
aus
dem
Liefervertrag,
sowie
solcher,
die
im
Zusammenhang
mit
dem
Kaufobjekt
stehen,
befriedigt
worden
sind.
Ist
der
Käufer
Kaufmann,
so
geht
das
Eigentum
auf
ihn
über,
wenn
er
seine
gesamten
Verbindlichkeiten
aus
der
Geschäftsbeziehung
mit
uns
getilgt
hat.
Bei
Zahlung
mit
Scheck
geht
das
Eigentum
erst
mit
der
Einlösung
des
Schecks
über.
Zahlungen
werden
grundsätzlich
auf
die
älteste
Schuld
getilgt,
auch
bei
anderslautender
Buchungsanzeige
des
Kunden.
Eine
etwaige
Be-
oder
Verarbeitung
erfolgt
stets
für
den
Verwender
als
Hersteller
im
Sinne
des
§
950
BGB,
ohne
den
Verwender
zu
verpflichten.
Bei
Verarbeitung
oder
Verbindung
mit
anderen
Waren
entsteht
für
den
Verwender
grundsätzlich
ein
Verhältnis
des
Wertes
der
Vorbehaltsware
zum
Wert
der
neuen
Sache,
bei
Verbindung
im
Verhältnis
der
Vorbehaltsware
zum
Wert
der
anderen
Waren.
Sollte
der
Kunde
Alleineigentümer
werden,
räumt
er
dem
Verwender
bereits
jetzt
das
Miteigentum
im
Verhältnis
der
genannten
Werte
ein
und
verwahrt
die
Sache
unentgeltlich
für
uns.
Werden
die
durch
Verarbeitung
oder
Verbindung
entstandenen
Waren
weiterveräußert,
so
gilt
die
nachfolgend
vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2.
Vor
der
endgültigen
Bezahlung
ist
die
Verpfändung
oder
Sicherungsübereignung
untersagt.
Ein
Weiterverkauf
ist
nur
im
Rahmen
eines
ordnungsgemäßen
Geschäftsganges
gestattet.
Für
den
Fall
des
Weiterverkaufs
von
Vorbehaltsware
tritt
der
Kunde
bereits
jetzt
seine
Kaufpreisforderung
gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3.
Ist
der
Kunde
mit
einer
Zahlung
ganz
oder
teilweise
im
Verzug,
stellt
er
seiner
Zahlungsfähigkeit
oder
Zahlungswilligkeit,
so
ist
er
nicht
mehr
berechtigt,
über
die
Ware
zu
verfügen.
Wir
können
in
einem
solchen
Fall
die
Rechte
aus
§
455
BGB
geltend
machen
und
/oder
die
Einziehungsbefugnis
des
Kunden
gegenüber
dem
Warenempfänger
widerrufen.
Wir
sind
dann
berechtigt,
Auskunft
über
die
Warenempfänger
zu
verlangen,
diese
vom
Übergang
der
Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4.
Soweit
der
Wert
aller
Sicherungsrechte,
die
uns
nach
diesem
Bestimmungen
zustehen,
die
Höhe
aller
gesicherten
Ansprüche
um
mehr
als
20
%
übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5.
Während
der
Dauer
der
Eigentumsvorbehalts
ist
die
in
unserem
Eigentum
stehende
Ware
vom
Kunden
gegen
Feuer,
Wasser,
Diebstahl
und
Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
Gefahrenübergang
Die
Gefahr
geht
auf
den
Kunden
über,
sobald
die
Sendung
an
die
dem
Transport
ausführende
Person
übergeben
worden
ist
oder
zur
Versendung
unsere
Betriebsräume
verlassen
hat,
und
zwar
unabhängig
davon,
ob
die
Versendung
vom
Erfüllungsort
aus
erfolgt
und
wer
die
Frachtkosten
trägt.
Ist
die
Ware
am
Lager
und
verzögert
sich
die
Versendung
oder
Abnahme
aus
Gründen,
die
wir
nicht
zu
vertreten
haben,
so
geht
die
Gefahr
mit
dem
Zugang
der
Anzeige
der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1.
Alle
unsere
Lieferungen
erfolgen
unter
verlängertem
Eigentumsvorbehalt.
Das
Eigentum
geht
erst
dann
auf
den
Kunden
über,
wenn
wir
wegen
aller
unserer
Forderungen
aus
dem
Liefervertrag,
sowie
solcher,
die
im
Zusammenhang
mit
dem
Kaufobjekt
stehen,
befriedigt
worden
sind.
Ist
der
Käufer
Kaufmann,
so
geht
das
Eigentum
auf
ihn
über,
wenn
er
seine
gesamten
Verbindlichkeiten
aus
der
Geschäftsbeziehung
mit
uns
getilgt
hat.
Bei
Zahlung
mit
Scheck
geht
das
Eigentum
erst
mit
der
Einlösung
des
Schecks
über.
Zahlungen
werden
grundsätzlich
auf
die
älteste
Schuld
getilgt,
auch
bei
anderslautender
Buchungsanzeige
des
Kunden.
Eine
etwaige
Be-
oder
Verarbeitung
erfolgt
stets
für
den
Verwender
als
Hersteller
im
Sinne
des
§
950
BGB,
ohne
den
Verwender
zu
verpflichten.
Bei
Verarbeitung
oder
Verbindung
mit
anderen
Waren
entsteht
für
den
Verwender
grundsätzlich
ein
Verhältnis
des
Wertes
der
Vorbehaltsware
zum
Wert
der
neuen
Sache,
bei
Verbindung
im
Verhältnis
der
Vorbehaltsware
zum
Wert
der
anderen
Waren.
Sollte
der
Kunde
Alleineigentümer
werden,
räumt
er
dem
Verwender
bereits
jetzt
das
Miteigentum
im
Verhältnis
der
genannten
Werte
ein
und
verwahrt
die
Sache
unentgeltlich
für
uns.
Werden
die
durch
Verarbeitung
oder
Verbindung
entstandenen
Waren
weiterveräußert,
so
gilt
die
nachfolgend
vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2.
Vor
der
endgültigen
Bezahlung
ist
die
Verpfändung
oder
Sicherungsübereignung
untersagt.
Ein
Weiterverkauf
ist
nur
im
Rahmen
eines
ordnungsgemäßen
Geschäftsganges
gestattet.
Für
den
Fall
des
Weiterverkaufs
von
Vorbehaltsware
tritt
der
Kunde
bereits
jetzt
seine
Kaufpreisforderung
gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3.
Ist
der
Kunde
mit
einer
Zahlung
ganz
oder
teilweise
im
Verzug,
stellt
er
seiner
Zahlungsfähigkeit
oder
Zahlungswilligkeit,
so
ist
er
nicht
mehr
berechtigt,
über
die
Ware
zu
verfügen.
Wir
können
in
einem
solchen
Fall
die
Rechte
aus
§
455
BGB
geltend
machen
und
/oder
die
Einziehungsbefugnis
des
Kunden
gegenüber
dem
Warenempfänger
widerrufen.
Wir
sind
dann
berechtigt,
Auskunft
über
die
Warenempfänger
zu
verlangen,
diese
vom
Übergang
der
Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4.
Soweit
der
Wert
aller
Sicherungsrechte,
die
uns
nach
diesem
Bestimmungen
zustehen,
die
Höhe
aller
gesicherten
Ansprüche
um
mehr
als
20
%
übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5.
Während
der
Dauer
der
Eigentumsvorbehalts
ist
die
in
unserem
Eigentum
stehende
Ware
vom
Kunden
gegen
Feuer,
Wasser,
Diebstahl
und
Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
Gewährleistung
1.
Im
Falle
von
Mängeln
des
Liefergegenstandes,
zu
denen
auch
das
Fehlen
zugesicherter
Eigenschaften
gehört,
sind
wir
nach
unserer
Wahl
berechtigt,
den
fehlerhaften
Liefergegenstand
nachzubessern
oder
Ersatz
durch
Austausch
zu
leisten.
Sind
wir
zu
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht
bereit
oder
nicht
in
der
Lage,
insbesondere
verzögert
sich
diese
über
angemessene
Frist
hinaus,
oder
schlägt
in
sonstiger
Weise
die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl,
so
ist
der
Kunde
nach
seiner
Wahl
berechtigt,
Wandlung
(Rückgängigmachung
des
Vertrages)
oder
eine
entsprechende
Herabsetzung
des
Kaufpreises
(Minderung)
zu
verlangen.
Eine
Nachbesserung
ist
fehlgeschlagen,
wenn
sie
zweimal
erfolglos
versucht
wurde
oder
eine
weitere
Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
2.
Ansprüche
des
Kunden
auf
Gewährleistung
sind
ausgeschlossen,
wenn
der
Kunde
offensichtliche
Mängel
nicht
innerhalb
von
zwei
Wochen
nach
Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3.
Voraussetzung
für
die
Gewährleistung
ist,
dass
der
fehlerhafte
Liefergegenstand
nach
unserer
Wahl
entweder
durch
uns
beim
Kunden
besichtigt
und
überprüft werden kann. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4.
Die
vorstehenden
Bestimmungen
gelten
auch
für
solche
Ansprüche
des
Kunden
auf
Nachbesserung
und
Ersatzlieferung,
die
durch
im
Rahmen
des
Vertrages
erfolgte
Vorschläge
oder
Beratungen
entstanden
sind,.
Der
Ersatzanspruch
für
einen
Schaden,
der
auf
einer
grob
fahrlässigen
Vertragsverletzung
durch
uns
oder
auf
einer
vorsätzlichen
oder
grob
fahrlässigen
Vertragsverletzung
durch
einen
unserer
gesetzlichen
Vertreter
oder
Erfüllungsgehilfen
beruht,
wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
5. Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7.
Verkauft
der
Kunde
die
von
uns
gelieferten
Artikel
an
Dritte,
ist
ihm
untersagt,
wegen
der
damit
verbundenen
bzw.
vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
8.
Ist
der
Kunde
Kaufmann,
berühren
Mängelrügen
die
Fälligkeit
des
Kaufpreisanspruches
nicht,
es
sei
denn,
ihre
Berechtigung
ist
durch
uns
schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9.
Bei
Software
gelten
die
einschränkenden
Lizenz-
und
Gewährleistungsbestimmungen
des
jeweiligen
Herstellers
nach
Maßgabe
der
Nr.
3
des
Abschnitts
„Vertragsschluss“ dieser AGB als ergänzend vereinbart.
10.
Erwirbt
der
Kunde
in
einem
Vertrag
mehrere
Geräte
oder
erwirbt
er
ein
System
aus
mehreren
Geräten,
so
wird
mit
Erteilung
des
Auftrags
vereinbart,
dass
ein
Anspruch
auf
Minderung
oder
Wandlung
immer
grundsätzlich
nur
für
das
einzelne,
von
Mängeln
betroffene
Gerät,
nicht
aber
für
alle
Geräte
oder
das
gesamte
System,
besteht,
es
sei
denn,
die
Geräte
sind
als
zusammengehörend
verkauft
worden
und
das
mangelhafte
Gerät
kann
nicht
ohne
Nachteil
für den Kunden von übrigen getrennt werden.
11.
Garantie:
Wird
den
Kunden
eine
über
die
gesetzliche
Gewährleistungsfrist
hinausgehende
Garantie
gewährt,
so
kann
er
aus
dieser
keine
Ansprüche
auf
Wandlung,
Minderung
oder
Schadensersatz
herleiten,
sondern
nur
Ansprüche
auf
Nachbesserung.
Ebenfalls
kann
er
hieraus
keinen
Anspruch
auf
kostenlosen
Austausch
gegen
Neuware
oder
Ersatzgeräte
für
die
Zeit
der
Reparaturdauer
herleiten.
Die
Garantiefrist
beginnt
mit
Übergabe
der
Ware
und
wird
durch
Nachbesserung
nicht
unterbrochen
oder
gehemmt.
Ohnehin
bestehende
gesetzliche
Ansprüche
werden
durch
diese
Regelung
nicht
eingeschränkt.
12.
Für
den
Fall,
dass
der
Kunde
ein
System
untereinander
vernetzter
Geräte
(Netzwerk)
erwirbt,
sichert
er
zu,
nur
geeignete
(netzwerkfähige)
Software
entsprechend
den
Lizenzbedingungen
der
Hersteller
einzusetzen.
Andernfalls
stellt
er
uns
von
der
Gewährleistung
frei.
Der
Kunde
willigt
ein,
dass
wir
die
Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
13.
Der
Kunde
wird
darauf
hingewiesen,
dass
EDV-Drucker
bestimmter
Fabrikate
oder
auch
manche
Software-Pakete
nicht
alle
im
deutschsprachigen
Raum
gebräuchlichen
Sonderzeichen
darstellen
können.
Der
Kunde
hat
dies
sorgfältig
selbständig
vor
dem
Kauf
zu
prüfen.
Er
kann
später
aus
dem
Fehlen
dieser
Zeichen
keine
Ansprüche
wegen
falscher
Beratung
oder
fehlender
Eigenschaften
der
Geräte
bzw.
Software
ableiten,
es
sei
denn,
das
Vorhandensein
der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
Schadenersatz
1.
Soweit
sich
nachstehend
nichts
anderes
ergibt,
sind
über
die
Gewährleistungsrechte
hinausgehende
Ansprüche
des
Kunden
-
gleich
aus
welchen
Rechtgründen
–
ausgeschlossen.
Wir
haften
deshalb
nicht
für
Schäden,
die
nicht
am
Liefergegenstand
selbst
entstanden
sind;
insbesondere
haften
wir
nicht
für
entgangenen
Gewinn
oder
sonstige
Vermögensschäden
des
Bestellers.
Vorstehende
Haftungsfreizeichnung
gilt
nicht,
soweit
die
Schadensursache
auf
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit
beruht
oder
sich
unsere
Ersatzpflicht
aus
dem
Produkthaftungsgesetz
ergibt.
Sie
gilt
ferner
dann
nicht,
wenn
der
Besteller
wegen
des
Fehlens
einer
zugesicherten
Eigenschaft
Schadenersatzansprüche
wegen
Nichterfüllung
gemäß
§§
463,
480
Absatz
2
BGB
geltend
macht.
Sofern
wir
fahrlässig
eine
Kardinalpflicht
oder
eine
vertragwesentliche
Pflicht
verletzen,
ist
unsere
Ersatzpflicht
auf
den
vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.
Der
Kunde
wird
auf
die
Möglichkeit
von
Datenverlust
durch
technisches
versagen
und
die
daraus
entstehende
Erfordernis
einer
täglichen
Datensicherung
ausdrücklich
hingewiesen.
Hierzu
stehen
heute
geeignete
technische
Hilfsmittel
zur
Verfügung.
Bei
der
Verarbeitung
wichtiger
Daten
handelt
ein
Kunde
grob
fahrlässig,
wenn
er
diese
tägliche
Sicherung
unterlässt.
Die
Haftung
für
Datenverlust
wird
begrenzt
auf
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit.
Unsere
Haftung
ist
auf
den
Wiederherstellungsaufwand
bei
Vorliegen
von
Sicherungskopien
beschränkt.
Kann
der
Kunde
keine
zur
Wiederherstellung
der
Daten
notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
3.
Nach
dem
heutigen
Stand
der
Technik
ist
es
möglich,
dass
auch
Originaldisketten
der
Softwarehersteller
von
sog.
Computerviren
befallen
sind.
Wir
sichern
zu,
alle
nötige
Sorgfalt
darauf
zu
verwenden,
dass
Kundengeräte
nicht
durch
uns
mit
derartigen
Computerviren
infiziert
werden.
Es
ist
jedoch
nach
dem
heutigen
Wissenstand
nicht
möglich,
alle
Mutationen
dieser
Viren
zu
erkennen
und
zu
bekämpfen.
Sollte
dennoch
ein
Computervirus
nachweislich
durch
uns
auf
ein
Kundengerät
übertragen
worden
sein,
so
haften
wir
nur
insoweit
wir
diesen
vorsätzlich
oder
grob
fahrlässig
verbreitet
haben.
Der
Kunde
stellt
uns
davon
frei,
original
verpackte
Software
auf
Virenbefall
zu
untersuchen
und
befreit
uns
von
jeglicher
Haftung
aus
Schäden,
die
durch
Virenbefall
dieser
Software
verursacht
wurden.
Vorstehende
Haftungsfreizeichnung
gilt
nicht,
soweit
die
Schadensverursachung
auf
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit
beruht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Für
Verträge
mit
Vollkaufleuten
wird
als
Erfüllungsort
für
Zahlung
und
Lieferung,
sowie
als
Gerichtsstand
unser
Firmensitz
vereinbart,
mit
der
Maßgabe,
dass wir auch berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.
2.
Es
gilt
das
Recht
der
Bundesrepublik
Deutschland.
Die
Bestimmungen
des
einheitlichen
Kaufgesetzes
und
des
Uncitrat-Kaufrechts
gelten
zwischen
uns
und dem Kunden nicht.
Sonstige Vereinbarungen
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
Bedingung
ganz
oder
teilweise
unwirksam
sein
oder
werden,
so
wird
die
Gültigkeit
er
übrigen
Bedingungen
dadurch
nicht berührt.
Wir verweisen auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung
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würde
eine
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in
dem
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in
Kraft
treten,
in
dem
wir
von
den
Inhalten
Kenntnis
hat
und
es
uns
technisch
möglich
und
zumutbar
wäre,
die
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Falle
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Zeitpunkt
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Inhalten
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